Die letzte Ruhestätte
Viele Menschen sprechen schon zu Lebzeiten darüber, wo sie ihre letzte Ruhe finden möchten, oder legen dies in einer Bestattungsvorsorge fest. Ein solcher Wunsch ist grundsätzlich zu respektieren. Sind keine Wünsche bekannt, sollten Sie sich als Angehörige vor allem fragen, was für die Verarbeitung Ihrer Trauer hilfreich ist. Tut es Ihnen gut, regelmäßig auf den Friedhof zu gehen und aktiv das Grab zu pflegen? Oder empfinden Sie diese Verantwortung eher als Belastung?
Immer wieder hören wir auch von Familien, dass ein Grab auf dem Friedhof nicht zum Verstorbenen „passt“. Dann gibt es natürlich auch die Möglichkeit, einen Erinnerungsort in einer eher naturnahen Umgebung zu schaffen. Wichtig ist unserer Ansicht nach vor allem, dass Sie einen festen Gedenkort haben. Denn ein solcher Ort kann Halt geben, selbst dann, wenn Sie ihn später gar nicht so oft aufsuchen.
Klassische Bestattungsformen und Grabarten
Vor der Wahl des Beisetzungsortes steht zunächst einmal die Grundsatzfrage: Erdbestattung im Sarg oder Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung? Es kann viele Gründe geben, sich so oder so zu entscheiden, sicher ist: Eine Erdbestattung ist weder unhygienischer noch notwendigerweise teurer als eine Feuerbestattung. Tatsächlich ist es aber so, dass die Beisetzungsmöglichkeiten nach einer Kremierung um Einiges vielfältiger sind.
Erdbestattung
Bei der Erdbestattung im Sarg können Sie in der Regel zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab entscheiden. Die Lage eines Wahlgrabes kann frei gewählt und die Nutzungszeit bei Ablauf verlängert werden. Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und kann nicht verlängert werden. Beide Grabarten bieten Platz für ein individuelles Grabmal und können von der Familie selbst bepflanzt sowie gepflegt werden. Als pflegefreie Alternative gibt es Rasengräber. Hier verzichten Sie auf Bepflanzung und ein individuelles Grabmal. Name und Lebensdaten werden jedoch auf einer Namenstafel in Ehren gehalten.
Für Verstorbene muslimischen Glaubens gibt es die Möglichkeit, sich im muslimischen Grabfeld auf dem Hauptfriedhof in Saarbrücken beerdigen zu lassen.
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung kann die Urne ebenfalls in einem Wahl- oder Reihengrab beigesetzt werden. Darüber hinaus gibt es noch weitere Beisetzungsmöglichkeiten. Dazu gehören zum Beispiel Urnenwände, sogenannte Kolumbarien, mit einzelnen Fächern für je eine oder zwei Urnen. Einige Friedhöfe bieten auch die Beisetzung der Urne an den Wurzeln eines Baumes an. Bei einer Feuerbestattung ist außerdem eine naturnahe Beisetzung der Asche außerhalb klassischer Friedhöfe möglich.
Naturnahe Bestattung
Eine Möglichkeit zur naturnahen Bestattung in der Region ist der Friedwald Saarbrücken mit verschiedenen Arten von Baumgräbern. Noch recht neu ist die Idee des „Tree of life“. Hierbei wird ein Baum in einer Nährlösung herangezogen, die mit einem Teil der Totenasche versetzt ist. Der Baum kann später von Ihnen am gewünschten Ort gepflanzt werden.
Wenn der Verstorbene eine besondere Verbindung zum Meer hatte, ist auch eine Seebestattung möglich. Dabei wird die Asche in einer speziellen Seeurne auf der Nordsee, Ostsee oder auf einem der Weltmeere beigesetzt.
Im benachbarten Ausland kann die Asche auch im Rahmen einer Luftbestattung aus einem Fesselballon verstreut werden.
Anonyme Bestattung
Immer wieder erleben wir, dass sich Menschen in ihrer Bestattungsvorsorge ein anonymes Grab wünschen – um den Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Andere wiederum wählen diese Grabart, weil sie sich nicht in der Lage sehen, ein anderes Grab zu bezahlen. Natürlich kann es gute Gründe für eine anonyme Bestattung geben, doch Kosten und Pflegeaufwand sollten nicht dazugehören. Gerne beraten wir Sie zu Grabarten, die wenig Pflege erfordern, den Angehörigen aber dennoch einen festen Ort bieten, an dem der Name des Verstorbenen festgehalten ist und an dem Blumen niedergelegt werden können. Und gerne zeigen wir Ihnen auch preiswerte Alternativen zum Wahl- oder Reihengrab, die ein würdiges Andenken ermöglichen.
Die wichtigsten Adressen im Überblick
In dieser Karte haben wir für Sie zur Orientierung die Friedhöfe in der Region mit Adressen und Kontaktdaten zusammengestellt. Aber natürlich betreuen wir Sie unabhängig davon, ob die Beisetzung hier bei uns im Saarland oder an einem anderen Ort stattfinden soll.
Friedhof Alschbach
Friedhofstraße
66440 Blieskastel
Friedhof Alsweiler
Tholeyer Straße
66646 Marpingen
Friedhof Altenkessel
Pfaffenkopfstraße
66126 Saarbrücken
Friedhof Altenwald
Richard-Eberle-Straße
66280 Sulzbach
Friedhof Altforweiler
Friedhofsweg
66802 Überherrn
Friedhof Aschbach
Am Mühlenberg
66822 Lebach
Friedhof Auersmacher
Kapellenstraße
66271 Kleinblittersdorf
Beaumarais, FH
Hauptstraße
66740 Saarlouis
Friedhof Bedersdorf
Margarethenstraße
66798 Wallerfangen
Friedhof Beschberg
Saarbrücker Straße 211
66130 Saarbrücken
Friedhof Bildstock
Illinger Straße
66299 Friedrichsthal
Friedhof Bischmisheim
Fechinger Straße
66132 Saarbrücken
Friedhof Bisten
Mühlenstraße
66802 Überherrn
Friedhof Blieskastel
Blickweiler Straße
66440 Blieskastel
Friedhof Bous
Klammstraße
66359 Bous
Friedhof Brotdorf
Heisterweg
66663 Merzig
Friedhof Bübingen
Saargemünder Straße
66129 Saarbrücken-Bübingen
Friedhof Derlen
Gatterstraße
66773 Schwalbach
Friedhof Differten
Pater-Lorson Straße
66787 Wadgassen-Differten
Dillingen-Diefflen
Nalbacher Straße
66763 Dillingen
Dillingen-Pachten
Bruchweg
66763 Dillingen
Dillingen-St. Johann
Hillenstraße 1
66763 Dillingen
Friedhof Dorf im Warndt
Ziegeleistraße
66352 Großrosseln-Dorf im Warndt
Friedhof Dudweiler
Neuweiler Straße 70
66125 Saarbrücken
Friedhof Eiweiler
Zum Wengenwald
66265 Heusweiler
Friedhof Emmersweiler
Lothringer Straße
66352 Großrosseln-Emmersweiler
Friedhof Ensdorf
Am Pfarrgarten 3
66806 Ensdorf
Friedhof Ensheim
Schwester-Gottfrieda-Straße
66131 Saarbrücken
Friedhof Eschringen
Andreas-Kremp-Straße
66130 Saarbrücken
Friedhof Fechingen
Auf der Adt 36
66130 Saarbrücken
Friedhof Felsberg
Kirchenweg
66802 Überherrn
Friedhof Fischbach
Rußhütter Straße
66287 Fischbach-Camphausen
Friedhof Fraulautern
Lachwaldstraße
66740 Saarlouis
Friedhof Friedrichweiler
Differter Str.
66787 Wadgassen
Friedwald
Kirschheck 70
66115 Saarbrücken
Friedhof Fürstenhausen
Kurt-Schumacher-Straße
66333 Völklingen-Fürstenhausen
Friedhof Geislautern
Friedhofstraße
66333 Völklingen
Friedhof Gersweiler
Krughütter Straße
66128 Saarbrücken
Friedhof Großrosseln
Zum Kesselbrunnen
66352 Großrosseln
Güdingen, FH neu
66130 Saarbrücken-Güdingen
Friedhof Güdingen alt
Saargemünder Straße
66130 Saarbrücken
Friedhof Heidstock
Schachtstraße
66333 Völklingen
Friedhof Heusweiler
Kirchenpfad
66265 Heusweiler
Friedhof Hostenbach
Zum Kurtenwald
66787 Wadgassen-Hostenbach
Friedhof Jägersfreude
Sellostraße
66125 Saarbrücken
Friedhof Klarenthal
Lerchenweg
66127 Saarbrücken
Friedhof Köllerbach
Friedhofsstraße
66346 Püttlingen
Friedhof Krughütte
Friedrichstraße
66127 Saarbrücken
Friedhof Lauterbach
Felsenbrunnerstraße 0
66333 Völklingen-Lauterbach
Waldfriedhof Ludweiler
Werbelner Straße
66333 Völklingen-Ludweiler
Friedhof Luisenthal
Rotstaystraße
66333 Völklingen-Luisenthal
Friedhof Naßweiler
Nassaustraße
66352 Großrosseln-Naßweiler
Neuforweiler FH
St. Avolder Straße
66740 Saarlouis
Friedhof Petite Rosselle
96, rue Maréchal Foch
F-57540 Petite Rosselle
Friedhof Püttlingen-Engelsfeld
Völklinger Straße
66346 Püttlingen
Friedhof Püttlingen-Ritterstraße
Hohbergstraße
66346 Püttlingen
Friedhof Riegelsberg
Saarbrücker Straße 2 A
66292 Riegelsberg
Friedhof Hanweiler
In der Lach
66271 Rilchingen-Hanweiler
Friedhof Rohrbach
Sportplatzstraße
66386 St. Ingbert-Rohrbach
RuheForst, Losheim
Merziger Straße 3
66679 Losheim
Friedhof Saarbrücken
Dr.-Vogeler Straße 21
66117 Saarbrücken
Saarlouis-Neue Welt
Metzer Straße 54
66740 Saalouis
Friedhof Saarlouis-Roden
Matthiasstraße
66740 Saarlouis-Roden
Friedhof Schafbrücken
Grummbachtalweg
66121 Saarbrücken
Friedhof Schaffhausen
Prümmenweg
66787 Wadgassen-Schaffhausen
Friedhof Scheidt
Am Bartenberg
66133 Saarbrücken
Zentalfriedhof Schwalbach
Schillerstraße
66773 Schwalbach
Hauptfriedhof Spiesen-Elversberg
St.Ingberter Straße
66583 Spiesen-Elversberg
Spurker Friedhof Wadgassen
Wadgasser Straße 175
66787 Wadgassen
Friedhof St. Arnual
Friedhofsweg
66119 Saarbrücken
St. Ingbert Alter FH
Johanisstraße
66386 St. Ingbert
Friedhof St. Johann
Am Bruchhübel 1
66123 Saarbrücken
Friedhof St. Nikolaus
66352 Großrosseln-St. Nikolaus
Friedhof St. Oranna
Orannastraße
66802 Überherrn-Berus
Friedhof Überherrn
Bonifatiusstraße
66802 Überherrn
Abteifriedhof Wadgassen
Abteistraße
66787 Wadgassen
Friedhof Burbach
Viktor-Tesch-Allee 14
66115 Saarbrücken
Waldfriedhof Ludweiler
Werbelner Straße
66333 Völklingen
Waldfriedhof St. Ingbert
Am Waldfriedhof
66386 St. Ingbert
Waldfriedhof Überherrn
L 167
66802 Überherrn
Waldfriedhof Völklingen
Kühlweinstraße
66333 Völklingen
Waldfriedhof Bisten
Am Steinekreuz
66802 Überherrn
Friedhof Wallerfangen
Kirchhofstraße 45
66798 Wallerfangen
Friedhof Walpershofen
Herchenbacher Straße
66292 Riegelsberg-Walpershofen
Friedhof Wehrden
Schaffhauser Straße
66333 Völklingen-Wehrden
Bestattungskosten
Wie viel kostet eine Beerdigung?
Die Frage, wie viel eine Bestattung kostet, ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn entscheidend sind Ihre ganz individuellen Wünsche. Deshalb ist eine ausführliche, persönliche Beratung so wichtig. Als Meisterbetrieb und als Familie, die sich den Menschen in der Region verpflichtet fühlt, ist es für uns bei Avalon Bestattungen Ehrensache, dass der Preis einer Bestattung fair und für Sie jederzeit transparent ist. Wenn Sie nicht so viel ausgeben können, finden wir immer einen Weg, einen würdevollen Abschied zu ermöglichen. Und natürlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie eine Sozialbestattung beantragen müssen.
So setzen sich Bestattungskosten zusammen
Unsere Bestattungsleistungen
Inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne.
Kommunale und kirchliche Gebühren
Also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen.
Auslagen für weitere Dienstleister
Wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.
Ratenzahlung – aber sicher
Bei der Trauerfallberatung oder im Vorsorgegespräch achten wir immer darauf, Ihr Budget im Blick zu behalten. Für eine Bestattung gibt es keine zweite Chance, deshalb möchten wir nicht, dass Sie am falschen Ende sparen und später hadern, weil Sie nicht angemessen Abschied genommen oder keinen geeigneten Gedenkort besuchen können. Wir helfen, preiswerte Alternativen zu finden. Und ist die finanzielle Herausforderung doch einmal zu groß, arbeiten wir für Sie mit der Adelta-Finanz AG zusammen. So können wir Ihnen grundsätzlich 21 Tage Zahlungsziel anbieten, in Sonderfällen bis zu 90 Tage. Außerdem bieten wir Ihnen verschiedene Teilzahlungsmöglichkeiten mit einer Laufzeit von 3 bis 24 Monaten an. Die Adelta.Finanz AG, sorgt für eine bequeme, unbürokratische und sichere Abwicklung.
Häufige Fragen zum Thema Bestattungskosten
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden.
Ist eine Feuerbestattung günstiger als eine Erdbestattung?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Was ist eine Sozialbestattung?
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.
Särge, Urnen & Schmuck
Vielfältige Auswahl für jeden Anspruch
Es ist uns ein Anliegen, den Abschied Ihres verstorbenen Angehörigen möglichst persönlich zu gestalten. Und so sollte auch der Sarg oder die Urne, die bei der Trauerfeier aufgebahrt werden, Ihren persönlichen Vorstellungen entsprechen. Eine kleine Auswahl des vielseitigen Angebots haben wir hier für Sie zusammengestellt. Als bleibende Erinnerung gibt es die Möglichkeit, hochwertige Anhänger oder Ringe mit einem Fingerabdruck des Verstorbenen fertigen zu lassen. Auch hierzu einige Impressionen.